Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Vereinigung der Stadtsparkasse Soest, der Sparkasse der ländlichen Gemeinden der Soester Börde zu Soest und der Sparkasse der Gemeinde Lippetal durch Bildung eines Zweckverbandes

Verordnung über die Vereinigung der Stadtsparkasse Soest, der Sparkasse der ländlichen …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Wird innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung eine in Vollzug des § 2 beschlossene neue oder geänderte Satzung zur Genehmigung nicht vorgelegt oder wird die Genehmigung versagt, ordnet der Oberkreisdirektor des Kreises Soest als untere staatliche Verwaltungsbehörde den Beitritt der Stadt Soest und der Gemeinde Lippetal zum Sparkassenzweckverband der Gemeinden Bad Sassendorf und Welver an und ändert dessen Satzung entsprechend.

§ 2 § 4