Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Vereinigung der Stadtsparkasse Soest, der Sparkasse der ländlichen Gemeinden der Soester Börde zu Soest und der Sparkasse der Gemeinde Lippetal durch Bildung eines Zweckverbandes
Verordnung über die Vereinigung der Stadtsparkasse Soest, der Sparkasse der ländlichen …§ 1
Stand: 26.08.2026
Die Stadtsparkasse Soest, die Sparkasse der ländlichen Gemeinden der Soester Börde zu Soest und die Sparkasse der Gemeinde Lippetal sind in der Weise zu vereinigen, daß eine Zweckverbandssparkasse entsteht, auf die das Vermögen der genannten Sparkassen als Ganzes übergeht.