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Anordnung über die Bausparverhältnisse aus Anlaß der Neuordnung des GeldwesensVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 14. April 1950
Die Versicherungsaufsichtsbehörden des Bundesgebiets, die zugleich Aufsichtsbehörden über die privaten Bausparkassen sind, haben auf Grund eines untereinander abgestimmten Beschlusses die Anordnung über die Bausparverhältnisse aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens vom 25. November 1949 (Bundesanzeiger Nr. 3 vom 5. Januar 1950) bekanntgegeben. Diese Anordnung wird hiermit für die öffentlich-rechtlichen Bausparkassen des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen.
Auf Grund des § 9 Abs. 1 der 33. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz (Bausparkassenverordnung) wird im Einvernehmen mit den übrigen Aufsichtsbehörden und der Bank deutscher Länder folgendes angeordnet: