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Bekanntmachung des Änderungs- und Ergänzungsabkommens zwischen der Bundesrepublik …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 11. Dezember 1987

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 1987 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Änderungs- und Ergänzungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Steinkohlenreserve zugestimmt.

Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Änderungs- und Ergänzungsabkommen

zwischen der Bundesrepublik Deutschland und

dem Land Nordrhein-Westfalen zur Steinkohlenreserve

Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland

- im folgenden ,,Bund" genannt -,

vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft

und

dem Land Nordrhein-Westfalen

- im folgenden ,,Land" genannt -;

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie

wird nachstehendes Abkommen zur Änderung und Ergänzung des ,,Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 18./22 Juni 1976 über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Aufbau der in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlenreserve von bis zu 10 Mio. t (GV. NW. S. 270) vom 22./27. Oktober 1981 (GV. NW. S. 706), geändert durch das Abkommen vom 4. Juli 1984 (GV. NW. S. 660)", geschlossen:

§ 1