Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Änderungs- und Ergänzungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Steinkohlenreserve
Bekanntmachung des Änderungs- und Ergänzungsabkommens zwischen der Bundesrepublik …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 11. Dezember 1987
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 1987 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Änderungs- und Ergänzungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Steinkohlenreserve zugestimmt.
Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Änderungs- und Ergänzungsabkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Land Nordrhein-Westfalen zur Steinkohlenreserve
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland
- im folgenden ,,Bund" genannt -,
vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft
und
dem Land Nordrhein-Westfalen
- im folgenden ,,Land" genannt -;
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
wird nachstehendes Abkommen zur Änderung und Ergänzung des ,,Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 18./22 Juni 1976 über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Aufbau der in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlenreserve von bis zu 10 Mio. t (GV. NW. S. 270) vom 22./27. Oktober 1981 (GV. NW. S. 706), geändert durch das Abkommen vom 4. Juli 1984 (GV. NW. S. 660)", geschlossen: