Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Änderungs- und Ergänzungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Steinkohlenreserve
Bekanntmachung des Änderungs- und Ergänzungsabkommens zwischen der Bundesrepublik …§ 5 Fortgelten bisheriger Regelungen
Stand: 26.08.2026
Im übrigen gelten die Regelungen des Abkommens vom 18./22. Juni 1976, geändert und ergänzt durch das Abkommen vom 22./27. Oktober 1981, geändert durch das Abkommen vom 4. Juli 1984, fort.