Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den nach dem Gesetz zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft vom 5. September 1966 (Steinkohlensicherungsgesetz) und darüber hinaus für den Einsatz von Gemeinschaftskohle an Stelle der Referenzmenge Heizöl zu gewährenden Leistungen
Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den …§ 9
Stand: 26.08.2026
Dieses Abkommen tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1966 in Kraft.
Bonn, den 7. Dezember 1967
Für die Bundesrepublik Deutschland
Der Bundesminister für Wirtschaft
Schiller
Düsseldorf, den 5. Dezember 1967
Für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr
Kassmann