Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den nach dem Gesetz zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft vom 5. September 1966 (Steinkohlensicherungsgesetz) und darüber hinaus für den Einsatz von Gemeinschaftskohle an Stelle der Referenzmenge Heizöl zu gewährenden Leistungen

Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den …

§ 9

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Abkommen tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1966 in Kraft.

Bonn, den 7. Dezember 1967

Für die Bundesrepublik Deutschland

Der Bundesminister für Wirtschaft

Schiller

Düsseldorf, den 5. Dezember 1967

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr

Kassmann

§ 8