Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Assistentin und Assistent an Bibliotheken
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem …§ 22 Mündliche Prüfung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26767/22#abs-1 (1) Der Prüfungsausschuß bestimmt aus seiner Mitte die Prüferinnen oder Prüfer und legt die Reihenfolge der Fächer fest. Er kann auch Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die nicht Mitglied des Prüfungsausschusses sind, beauftragen, Prüfungsfragen zu stellen und Bewertungsvorschläge zu machen. Der Prüfungsausschuß ist an Bewertungsvorschläge nicht gebunden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26767/22#abs-2 (2) Behinderten sind die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen zu gewähren.