Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und …§ 4
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Finanzminister
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen