Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KAG
KAG§ 4 Gebühren (Allgemeines)
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26714/4#abs-1 (1) Die Gemeinden und Gemeindeverbände können Gebühren erheben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26714/4#abs-2 (2) Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung - Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit - der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) erhoben werden.