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Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge§ 3
Stand: 26.08.2026
Die Landesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben grün, in der Mitte weiß, unten rot. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuches ist wie drei zu fünf.