Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
Verordnung über die Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung zum Erlaß von …§ 2
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen