Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 23. Mai 1991

Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land …

Art 5 Befugnisse des Zweckverbands gegenüber Dritten

Stand: 26.08.2026

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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26500/5#abs-1 (1) Der Zweckverband ist nicht berechtigt, Dritten durch Rechtsnorm oder Verwaltungsakt Verpflichtungen aufzuerlegen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26500/5#abs-2 (2) Die Mitglieder des Zweckverbands sind ihm gegenüber verpflichtet, im Rahmen ihrer innerstaatlichen Befugnisse die Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind.

Art 4 Art 6