Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Allgemeines Berggesetz Allgemeines Berggesetz § 228 Stand: 26.08.2026 Nordrhein-Westfalen Die bisherige Kuxeinteilung bleibt bestehen. Jedoch kann von jetzt an ein Kux nur noch in Zehntel geteilt werden.