Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen GesetzbuchsArt 4 , 5
Stand: 26.08.2026
Für Art 4 Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.