Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen Vom 6./8. Oktober 1999

NRWBayWPrVersWStV

Schlussformel

Stand: 25.08.2026

Bayern

München, den 6. Oktober 1999

Für den Freistaat Bayern

Der Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie

Dr. Otto Wiesheu

Düsseldorf, den 8. Oktober 1999

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Namens des Ministerpräsidenten

Der Finanzminister

Heinz Schleußer

Art 8 § 1