Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über das Nationale Naturmonument Luisenburg-Felsenlabyrinth Wunsiedel
NNMLuWunV§ 1 Schutzgegenstand, Größe und Schutzgebietsgrenzen
Stand: 25.08.2026
Das südlich der Stadt Wunsiedel im Landkreis Wunsiedel, Regierungsbezirk Oberfranken, gelegene Gebiet, welches das Felsenlabyrinth der Luisenburg, das Kleine Labyrinth und den Burgsteinfelsen mit den umgebenden Fels- und Waldlebensräumen beinhaltet und eine Fläche von insgesamt rund 86,99 ha umfasst, wird als „Nationales Naturmonument Luisenburg-Felsenlabyrinth Wunsiedel“ unter Schutz gestellt. Die Grenzen des Nationalen Naturmonuments ergeben sich aus den Schutzgebietskarten im Maßstab (M) 1 : 25 000 (Anlage 1) sowie M 1 : 5 000 (Anlage 2), die Bestandteil dieser Verordnung sind. Es gilt die Innenkante der Abgrenzungslinie. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Karte M 1 : 5 000.