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# § 1 NNMLuWunV (Bayern) — Schutzgegenstand, Größe und Schutzgebietsgrenzen

Verordnung über das Nationale Naturmonument Luisenburg-Felsenlabyrinth Wunsiedel  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das südlich der Stadt Wunsiedel im Landkreis Wunsiedel, Regierungsbezirk Oberfranken, gelegene Gebiet, welches das Felsenlabyrinth der Luisenburg, das Kleine Labyrinth und den Burgsteinfelsen mit den umgebenden Fels- und Waldlebensräumen beinhaltet und eine Fläche von insgesamt rund 86,99 ha umfasst, wird als „Nationales Naturmonument Luisenburg-Felsenlabyrinth Wunsiedel“ unter Schutz gestellt. Die Grenzen des Nationalen Naturmonuments ergeben sich aus den Schutzgebietskarten im Maßstab (M) 1 : 25 000 (Anlage 1) sowie M 1 : 5 000 (Anlage 2), die Bestandteil dieser Verordnung sind. Es gilt die Innenkante der Abgrenzungslinie. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Karte M 1 : 5 000.

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Zitiervorschlag: § 1 NNMLuWunV (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NNMLuWunV/1

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