Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
NEUNZEHNTER_RUNDFUNKAEND_STV§ 1
Stand: 30.07.2026
Dem am 3. Dezember 2015 vom Land Brandenburg unterzeichneten Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.