Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an internationale Bedienstete der Nordatlantikvertrags-Organisation
NATOVorRV 1962§ 2
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NATOVorRV%201962/2#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem die Vereinbarung vom 30. November 1961 in Kraft tritt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NATOVorRV%201962/2#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem die Vereinbarung vom 30. November 1961 außer Kraft tritt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NATOVorRV%201962/2#abs-3 (3) Der Tag des ... Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.