Gesetze / MwStSystRL

MwStSystRL

Art 62

Stand: 02.10.2026

Für die Zwecke dieser Richtlinie gilt

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MwStSystRL/62#abs-1 (1) als „Steuertatbestand“ der Tatbestand, durch den die gesetzlichen Voraussetzungen für den Steueranspruch verwirklicht werden;

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MwStSystRL/62#abs-2 (2) als „Steueranspruch“ der Anspruch auf Zahlung der Steuer, den der Fiskus kraft Gesetzes gegenüber dem Steuerschuldner von einem bestimmten Zeitpunkt an geltend machen kann, selbst wenn Zahlungsaufschub gewährt werden kann.

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