Gesetze / MwStSystRL

MwStSystRL

Art 358

Stand: 02.10.2026

Für die Zwecke dieses Kapitels und unbeschadet anderer Gemeinschaftsvorschriften gelten folgende Begriffsbestimmungen:

4. „Mehrwertsteuererklärung“: die Erklärung, in der die für die Ermittlung des in den einzelnen Mitgliedstaaten geschuldeten Mehrwertsteuerbetrags erforderlichen Angaben enthalten sind.

←Art 356 →Art 358a