Gesetze / Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau - Ausstellung von Ausweisen für Schwangere und Wöchnerinnen
MuKFrRGDBest 1§ 6
Stand: 10.06.2019
Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.