Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
MtDFmEloAufklVDV§ 19 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes; Ausbildungsabschnitte
Stand: 17.03.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MtDFmEloAufklVDV/19#abs-1 (1) Der Vorbereitungsdienst besteht aus
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MtDFmEloAufklVDV/19#abs-2 (2) Die fachtheoretische Ausbildung besteht aus den folgenden Ausbildungsabschnitten:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MtDFmEloAufklVDV/19#abs-3 (3) Die praktische Ausbildung besteht aus den folgenden Ausbildungsabschnitten:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MtDFmEloAufklVDV/19#abs-4 (4) Die fachtheoretische und die berufspraktische Ausbildung können durch Exkursionen ergänzt werden.