Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

MtDBwVWehrtechnikVDV

§ 12 Anforderungen im Auswahlverfahren

Stand: 01.08.2024

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MtDBwVVDV/12#abs-1 (1) Die Eignung und Befähigung wird im Auswahlverfahren anhand von Eignungsmerkmalen festgestellt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MtDBwVVDV/12#abs-2 (2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:

1.
Selbstkompetenz,
2.
Methodenkompetenz,
3.
Fachkompetenz,
4.
Sozialkompetenz sowie
5.
Führungs- und Managementkompetenz.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MtDBwVVDV/12#abs-3 (3) Die Feststellung der Eignung und Befähigung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Deren Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.

§ 11 § 13