Gesetze / Molkereimeister-Prüfungsverordnung
MolkMeistPrV 2021§ 9 Schriftliche Prüfung
Stand: 16.09.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MolkMeistPrV%202021/9#abs-1 (1) Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit mit komplexen praxisbezogenen Aufgaben aus den Prüfungsinhalten nach § 6 Absatz 3.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MolkMeistPrV%202021/9#abs-2 (2) Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Prüfung beträgt 180 Minuten.