Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes
MntZollDVDV§ 10 Zweck des Auswahlverfahrens
Stand: 01.12.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MntZollDVDV/10#abs-1 (1) Auf Grundlage eines Auswahlverfahrens entscheidet die Einstellungsbehörde über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MntZollDVDV/10#abs-2 (2) In dem Auswahlverfahren wird festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber nach ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für den Vorbereitungsdienst geeignet und befähigt sind. Insbesondere wird festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber verfügen über:
1.
die erforderlichen kognitiven Kompetenzen,
2.
die erforderlichen sozialen Kompetenzen,
3.
die erforderliche Leistungsmotivation,
4.
die erforderliche Kommunikationsfähigkeit und
5.
das erforderliche Allgemeinwissen.