Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

MntDBwVVDV

§ 14 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

Stand: 01.09.2022

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MntDBwVVDV/14#abs-1 (1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden:

1.
Leistungstest,
2.
Persönlichkeitstest,
3.
biographischer Fragebogen,
4.
Simulationsaufgabe und
5.
Aufsatz.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MntDBwVVDV/14#abs-2 (2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen halben Arbeitstag.

§ 13 § 15