Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KiBiz-Mittelverteilungsverordnung
MittelVertVO§ 2 Flexibilisierung der Betreuungszeiten
Stand: 26.08.2026
Der Anteil des Jugendamtes am Landeszuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten gemäß § 48 Absatz 1 des Kinderbildungsgesetzes entspricht im Kindergartenjahr 2025/2026 dem Anteil, der auf der Grundlage des § 48 Absatz 2 Satz 2 des Kinderbildungsgesetzes für die Kindergartenjahre 2020/2021 bis 2024/2025 berechnet wurde.