Gesetze / Mineralölausgleichs-Verordnung
MinÖlAV§ 10 Beratung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: 10.06.2019
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird bei seiner Tätigkeit nach den §§ 6 bis 9 und bei Auswertungen von Daten von der Koordinierungsgruppe Versorgung beraten.