Gesetze / Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Milchwirtschaftlicher Laborant/Milchwirtschaftliche Laborantin MilchLMstrV § 9 Inkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 16.09.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.