Gesetze / Landesrecht Bayern / Mittelstandsförderungsgesetz
MfGArt 9 Betriebsberatung, Beratungsstellen
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MfG/9#abs-1 (1) Die betriebswirtschaftliche, betriebstechnische und innovationsbezogene Beratung kann unterstützt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MfG/9#abs-2 (2) Das landesweite Netz an Beratungseinrichtungen für mittelständische Unternehmen soll kontinuierlich den jeweils aktuellen Erfordernissen angepasst werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MfG/9#abs-3 (3) Die bei der LfA Förderbank Bayern eingerichteten Anlauf- und Beratungsstellen stehen auch Unternehmen in Schwierigkeiten zur Verfügung.