Gesetze / Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle
MeistVoEigAnerkV§ 2
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.