Gesetze / Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk
MeistPrÖGlV§ 1 Gleichstellung von Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk
Stand: 10.06.2019
Österreichische Zeugnisse über das Bestehen der Meisterprüfung werden den Zeugnissen über das Bestehen der Meisterprüfung im Handwerk nach Maßgabe der in der Anlage enthaltenen Aufstellung gleichgestellt.