Gesetze / Landesrecht Bayern / Maximiliansordensgesetz
MaxOGArt 8 Ordensstatut
Stand: 25.08.2026
Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften erläßt die Staatsregierung in einem Ordensstatut. Dieses enthält auch Vorschriften über den Entzug des Ordens bei Unwürdigkeit des Inhabers.
[Amtl. Anm.:] BayRS 1132-4-1-S