Gesetze / Landesrecht Bayern / Maximiliansordensgesetz

MaxOG

Art 1 Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst

Stand: 25.08.2026

Bayern

In Fortsetzung alter bayerischer Tradition wird der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst verliehen. Mit ihm sollen herausragende Leistungen auf den Gebieten von Wissenschaft und Kunst ausgezeichnet werden.

Art 2