Gesetze / Landesrecht Bayern / Maximiliansordensgesetz

MaxOG

Art. 1 Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst

Stand: 25.08.2026

Bayern

In Fortsetzung alter bayerischer Tradition wird der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst verliehen. Mit ihm sollen herausragende Leistungen auf den Gebieten von Wissenschaft und Kunst ausgezeichnet werden.

→Art. 2