Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Maskenbildner/zur Maskenbildnerin
MaskAusbV§ 5 Ausbildungsplan
Stand: 10.06.2019
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.