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Gesetze / Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

MarkenG§8Bek 99-07

(XXXX)

Stand: 10.06.2019

Bund

Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156) wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen der

"Ramsar CONVENTION ON WETLANDS" (Anlage)

von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1095).

Bundesministerium der Justiz

MarkenG§8Bek 99-07

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG§8Bek 99-07/(xxxx)

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG§8Bek 99-07/(xxxx), abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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