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Gesetze / Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

MarkenG§8Bek 2009

(XXXX)

Stand: 10.06.2019

Bund

Auf Grund des § 8 Absatz 2 Nummer 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) wird bekannt gemacht, dass

Name und Emblem
des „Übereinkommens zum
Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“

von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 12. September 2002 (BGBl. I S. 3754).

MarkenG§8Bek 2009

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG§8Bek 2009/(xxxx)

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG§8Bek 2009/(xxxx), abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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