Gesetze / Maritime-Medizin-Verordnung
MariMedV§ 7 Ablehnung der Seediensttauglichkeit
Stand: 10.06.2019
Ist die untersuchte Person seedienstuntauglich, stellt der zugelassene Arzt eine Bescheinigung über das Nichterteilen des Seediensttauglichkeitszeugnisses aus und händigt die Bescheinigung der untersuchten Person aus oder übermittelt ihr diese.