Gesetze / Maritime-Medizin-Verordnung
MariMedV§ 20 Muster
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Für die nach dieser Verordnung vorgesehenen Zeugnisse, Bescheinigungen oder Vordrucke macht die Berufsgenossenschaft die Muster im Verkehrsblatt oder im Bundesanzeiger bekannt.