Gesetze / Margarine- und Mischfettverordnung

MargMFV

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über die Normen für Streichfette mit Ausnahme der Milchstreichfette.

§ 2