Gesetze / Margarine- und Mischfettverordnung
MargMFV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über die Normen für Streichfette mit Ausnahme der Milchstreichfette.
Änderungsverlauf
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14.07.2010 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. Juli 2010 (BGBl. I 929)
BGBl. 2010 I S. 929
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