Gesetze / Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren
MahnVordrV§ 1 Vordrucke für die nichtmaschinelle Bearbeitung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MahnVordrV/1#abs-1 (1) Für Mahnverfahren bei Gerichten, die die Verfahren nicht maschinell bearbeiten, werden eingeführt
Dies gilt nicht für Mahnverfahren, in denen der Mahnbescheid im Ausland oder nach Artikel 32 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) zuzustellen ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MahnVordrV/1#abs-2 (2) Der in Anlage 1 bestimmte Vordruck ist als Durchschreibesatz im Format DIN A 4 auszuführen. Das Papiergewicht soll mindestens 60 g/qm betragen. Für Blatt 1 soll hellgrünes (DIN 19300), für Blatt 3 hellgelbes (DIN 19300) Papier, für die übrigen Blätter weißes Papier verwendet werden. Das Durchschreibemittel muß so beschaffen sein, daß die Lesbarkeit der Durchschriften gewährleistet ist. Durchschreibemittel, die sich nicht aus dem Durchschreibesatz entfernen lassen (selbstdurchschreibendes Papier), dürfen verwendet werden, wenn der Vordruck nicht durch Postsendung an das Gericht übermittelt wird oder wenn er durch ausreichende Verpackung vor Durchdrucken während der Übermittlung geschützt wird. Das gleiche gilt für eine Ausführung des Durchschreibesatzes ohne den in den Trägerblättern für das Durchschreibemittel vorgesehenen Abriß.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MahnVordrV/1#abs-3 (3) Folgende Abweichungen von dem in Anlage 1 bestimmten Vordruck sind zulässig:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MahnVordrV/1#abs-4 (4) Der in Anlage 2 bestimmte Vordruck soll auf hellrotem Papier ausgeführt werden. Er kann auch als Durchschreibesatz mit einem dritten Blatt für eine von dem Antragsgegner zurückzubehaltende Durchschrift des Widerspruchs versehen werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/MahnVordrV/1#abs-5 (5) Die auf den Vorderseiten der Vordrucke enthaltenen maskulinen Personenbezeichnungen können durch feminine Personenbezeichnungen ersetzt werden.