Gesetze / MTA-Gesetz MTAG 1993 § 14 Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2023. Zur aktuellen Fassung → Schulen, die technische Assistenten in der Medizin ausbilden und vor Inkrafttreten dieses Gesetzes die staatliche Anerkennung erhalten haben, gelten weiterhin als staatlich anerkannt nach § 4, sofern die Anerkennung nicht zurückgenommen wird.