Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
MSchnAusbV 2004§ 7 Ausbildungsplan
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.