Gesetze / Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz
MPDG§ 61 Verbot der Fortsetzung
Stand: 26.05.2021
Die sonstige klinische Prüfung darf nicht fortgesetzt werden, wenn die Stellungnahme der zuständigen Ethik-Kommission zurückgenommen oder widerrufen wurde.