Gesetze / MKS-Verordnung MKSeuchV 2005 § 6 Öffentliche Bekanntmachung Stand: 10.06.2019 Bund Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche sowie den Zeitpunkt ihrer mutmaßlichen Einschleppung in den betroffenen Betrieb (Seuchenbetrieb) öffentlich bekannt.