Gesetze / Medienfachwirt-Bachelor Professional in Media-Fortbildungsprüfungsverordnung
MFBAProMediaFPrV§ 24 Qualifikationsschwerpunkt „Kostenmanagement“
Stand: 22.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MFBAProMediaFPrV/24#abs-1 (1) Im Qualifikationsschwerpunkt „Kostenmanagement“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge sowie kostenrelevante Einflussfaktoren von Druck- und Medienunternehmen zu erfassen und zu beurteilen. Dazu gehört, Möglichkeiten der Kostenbeeinflussung aufzeigen zu können und Maßnahmen zum bewussten Umgang mit Ressourcen planen, organisieren und überwachen zu können. Ferner soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Kalkulationsverfahren und Methoden der Zeitwirtschaft anwenden und organisatorische sowie personelle Maßnahmen auch in ihrer Bedeutung als Kostenfaktoren beurteilen und berücksichtigen zu können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MFBAProMediaFPrV/24#abs-2 (2) In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: