Gesetze / Medienfachwirt-Bachelor Professional in Media-Fortbildungsprüfungsverordnung
MFBAProMediaFPrV§ 20 Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Digitalmedien“
Stand: 22.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MFBAProMediaFPrV/20#abs-1 (1) Im Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Digitalmedien“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Gestaltungs-, Struktur- und Funktionskonzepte zu beurteilen und zu kommunizieren sowie Gestaltungs- und Produktionsprozesse für Digitalmedien zu planen, zu steuern und zu optimieren. Dazu gehört das auftrags- und prozessbezogene Auswählen und Einsetzen von Hard- und Software sowie die prozessbegleitende Qualitätsbeurteilung und -sicherung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MFBAProMediaFPrV/20#abs-2 (2) In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: