Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien

MEDIENSTV_G_2023

§ 2

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MEDIENSTV_G_2023/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MEDIENSTV_G_2023/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 29. November 2023

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

In Vertretung

Barbara Richstein

zum Staatsvertrag - Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien

Anlagen

1

Siebter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien 447.3 KB

§ 1