Gesetze / Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Kant-Gedenkmünze)
Münz5DMBek 1974-11(XXXX)
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201974-11/(xxxx)#abs-1 (1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. I S. 323) ist aus Anlaß des 250. Geburtstages von Immanuel Kant eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte im Bayerischen Hauptmünzamt München, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201974-11/(xxxx)#abs-2 (2) Die Münzen werden ab 4. Dezember 1974 in den Verkehr gebracht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201974-11/(xxxx)#abs-3 (3) Der Entwurf der Münze stammt von Frau Doris Waschk-Balz, 2 Hamburg-Övelgönne.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201974-11/(xxxx)#abs-4 (4) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201974-11/(xxxx)#abs-5 (5) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201974-11/(xxxx)#abs-6 (6) Die Bildseite zeigt als Gesamtkomposition das Portrait Kants, den Namenszug des Philosophen und die Aufschrift
(7) Auf der Wertseite sind in der oberen rechten Hälfte der Münze der Adler - in stilistischer Übereinstimmung mit der Bildseite - und in der unteren Hälfte - von links nach rechts gestaffelt - die Aufschrift
untergebracht.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201974-11/(xxxx)#abs-8 (8) Das Münzzeichen "D" des Bayerischen Hauptmünzamtes ist am äußeren unteren Rand des Bogens der Wertziffer 5 angebracht.
Permalink zu Abs. 9recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201974-11/(xxxx)#abs-9 (9) Der glatte Münzrand trägt die vertiefte Inschrift
Zwischen den Wörtern "GESETZ" und "ACHTUNG" sind drei punktförmige Vertiefungen eingeprägt.
Permalink zu Abs. 10recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCnz5DMBek%201974-11/(xxxx)#abs-10 (10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.